- Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Grundpaket, wenn der Hilfebedürftige allein lebt oder große Teile des Tages allein ist und wenn der Hausnotrufanbieter Vertragspartner der Pflegekasse ist. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
- Liegt kein Pflegegrad vor, bezahlt der Hilfebedürftige die Leistungen selbst. Sozialhilfeberechtigte ohne Pflegeeinstufung können die Kosten vom Sozialamt erstattet bekommen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit des Hausnotrufs begründet. Ein Hausnotrufsystem ist ein zuzahlungsfreies „technisches Pflegehilfsmittel“, es verringert keine andere Leistung der Pflegekasse.